Der einsame Tod. Ethische Überlegungen zum Besuchsverbot im Krankenhaus

Im vergangenen Jahr wurden wichtige ethische Debatten über unterschiedliche Fragen des Sterbens geführt: Fragen nicht nur der Triage, sondern auch der Suizidbeihilfe und des selbstbestimmten Sterbens. Eine aktuelle Gestalt des Sterbens wird in der Öffentlichkeit dagegen kaum thematisiert: das isolierte Sterben mit Covid-19 unter den Besuchsverboten zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Die medizinethische Abwägung zwischen den Prinzipien der Autonomie und der Solidarität
Hinter dem öffentlichen Schweigen über das einsame Sterben vieler Corona-Toten steht die Annahme, dass die generellen Besuchsverbote von Covid-19-Patient_innen im Krankenhaus ethisch geboten seien. Diese Annahme speist sich ihrerseits aus einer Abwägung zwischen unterschiedlichen medizinethischen Prinzipien, die unter den Bedingungen der Pandemie konfligieren: den Prinzipien der Autonomie der Betroffenen und der Solidarität mit den Anderen. In den Corona-Debatten der vergangenen Monate wurde von vielen Seiten zurecht betont, dass individuelle Selbstbestimmung nicht gegen Solidarität ausgespielt werden sollte. In unserer Autonomie sind wir nämlich auf Andere und die Rahmenbedingungen unseres liberalen Rechtsstaats angewiesen. So lässt es sich rechtfertigen, dass die individuelle Selbstbestimmung zur gesamtgesellschaftlichen Bewältigung der Pandemie politisch eingeschränkt wird. Wenn die Besuchsverbote als ethisch geboten angenommen werden, dann werden sie als eine Form der gerechtfertigten Beschränkung von individueller Autonomie angesehen.
Bereits im März 2020 hat der Ethikrat allerdings auf die zentrale Bedingung aufmerksam gemacht, die den staatlichen Einschränkungen der individuellen Selbstbestimmung bei der Bekämpfung der Pandemie gesetzt sind: dass sich der Staat bei seinen Entscheidungen in den Grenzen der Verfassung bewege (vgl. Ethikrat 2020, 5). In der momentanen Situation wäre zu ergänzen, dass diese Einschränkung auch für die Klinikbetreiber und das Hausrecht der Krankenhäuser gelten muss, in dem die Besuche bei Covid-19-Patient_innen geregelt werden. Es ist zu diskutieren, ob die Besuchsverbote mit unseren Auffassungen von unserem liberalen Rechtsstaat übereinstimmen.
Die Besuchsverbote können Situationen stiften, in denen sich Sterbende nicht mehr selbst respektieren können
Mit den Besuchsverboten werden nicht nur Eingriffe in die Autonomie der Sterbenden und ihrer Angehörigen vorgenommen; es werden v.a. auch bedrängende Situationen des Sterbens gestiftet. Im schlimmsten Fall kann die Isolation die Betroffenen daran hindern, in Selbstrespekt zu sterben. Zu einem Sterben in Selbstrespekt gehört, den eigenen Tod zu sterben: die Akte und Formen des Sterbens auszuüben, um die es individuell hier und jetzt geht. Dies muss kein bewusstes und reflektiertes Sterben sein, in dem der eigene Tod angenommen wird. Es kann individuell auch darum gehen, gegen das eigene Sterben bis zuletzt zu revoltieren oder den Tod zu verdrängen. In Isolation kann es in zwei Hinsichten schwierig sein, in Respekt vor sich selbst zu sterben. Zum einen gehören zum Sterben des eigenen Todes oft auch Formen des Abschied-Nehmens von Anderen. Manchen Sterbenden mag dies in sozialer Distanzierung gelingen, anderen nicht. Manche müssen letzte klärende Gespräche von Angesicht zu Angesicht führen; für manche gilt es, in leiblichen Begegnungen, Berührungen Abschied zu nehmen. Zum anderen können Sterbende des Beistands nicht nur durch die Gesundheitsberufe, sondern gerade auch durch ihre Angehörigen bedürfen, um in Respekt vor sich selbst und dem eigenen Lebensweg zu sterben. Angesichts des bald bevorstehenden Todes können Menschen von eigenen Verstrickungen eingeholt werden. Verstrickt in die eigene Vergangenheit können sich Sterbende an ihre Verzweiflung und Ohnmacht in der entbergenden Grenzsituation des bevorstehenden Todes verlieren. In solchen Momenten der Verstricktheit können sie darauf angewiesen sein, von den nächsten Angehörigen in all den eigenen Schwächen und Unzulänglichkeiten bejaht zu werden – um neben den schönen Seiten auch die Abgründe des eigenen Lebens loslassen zu können. Freilich werden Angehörige den Liebesakt, die Sterbenden ‚trotz allem‘ zu bejahen, nicht immer leisten wollen. Oft haben Sterbende auch keine Angehörigen mehr. Indem wir – als Gesamtgesellschaft – im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung Besuchsverbote erlassen bzw. tolerieren, verschließen wir den Angehörigen jedoch die Möglichkeit dieses persönlichen Beistands. Damit tragen wir zu einer Modellierung des Todes mit Covid-19 bei, die Betroffenen ein Sterben in Selbstrespekt verwehren kann.
Die Besuchsverbote kollidieren mit unserer Selbstverpflichtung auf die Achtung der Menschenwürde
Mit unserer Akzeptanz der Besuchsverbote gehen wir gesamtgesellschaftlich auch mit uns selbst nicht gut um. Nicht nur sorgen wir nicht gut für uns als diejenigen, die – trotz der anlaufenden Impfungen – ihrerseits unter Umständen in den kommenden Monaten mit Covid-19 sterben oder nahe Angehörige durch die Krankheit verlieren werden. Wir nehmen v.a. auch die Grundlagen unseres gesamtgesellschaftlichen Lebens nicht ernst: unsere im Grundgesetz verankerte Selbstverpflichtung, die Menschenwürde zu achten. Die Verpflichtung auf die Achtung der Menschenwürde wird als Prinzip der Medizinethik oft zurückgewiesen: als inhaltlich leer, als im Klinikalltag kaum operationalisierbar oder als ersetzbar durch den Respekt vor der Autonomie der Patient_innen. Ihre Bedeutung tritt in der gegenwärtigen Ausnahmesituation hervor, in der sich die Lage in den Kliniken für Ärzt_innen, Pfleger_innen und Patient_innen immer weiter zuspitzt. Auch und gerade in Ausnahmesituationen setzen wir unserem gesamtgesellschaftlichen Handeln – in und jenseits der Kliniken – mit dem Gebot, die Menschenwürde zu achten, Grenzen. Wir verpflichten uns als Gesamtgesellschaft darauf, im Leben der Einzelnen keine Situationen zu schaffen, in denen sich letztere unter Umständen nicht mehr selbst respektieren können. Genau diesen Anspruch an uns selbst höhlen wir jedoch aus, indem wir die gegenwärtigen Besuchsverbote hinnehmen. Auch wenn die Kliniken gegenwärtig an ihren Belastungsgrenzen stehen, müssen sie Möglichkeiten des Besuchs mit Schutzkleidung bei Covid-19-Patient_innen schaffen.
Olivia Mitscherlich-Schönherr wurde 2019 mit einer Arbeit über „Die Wirklichkeit der Liebe“ an der Universität Potsdam im Fach Philosophie habilitiert und ist seit 2017 an der Hochschule für Philosophie in München als Dozentin für Philosophische Anthropologie mit Schwerpunkt auf Grenzfragen des Lebens tätig.
Referenzen
Ethikrat (2020): Solidarität und Verantwortung. Ad hoc-Empfehlung.
1 Der Artikel ist in leicht veränderter Form am 6.1.2011 in der Frankfurter Rundschau unter dem Titel: „Der einsame Tod. Besuchsverbote für Menschen, die mit Covid-19 sterben, kollidieren mit der Menschenwürde. Eine Streitschrift für ein selbstbestimmtes Sterben“ erschienen.
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Olivia Mitscherlich-Schönherr (14. Januar 2021). Der einsame Tod. Ethische Überlegungen zum Besuchsverbot im Krankenhaus. Kontrapunkte. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/qm8p