Vom Erinnerungsimperativ zum Erinnerungspolylog – Zu den Chancen einer Erinnerungs-inter-kultur
Angesichts der kulturellen Vielstimmigkeit unserer Gesellschaft drängt sich zunehmend die Frage auf, ob die in Deutschland gelebte Erinnerungskultur noch zeitgemäß ist. Könnten wir die Potenziale memorialer Heterogenität mit Blick auf die Gegenwart nicht noch besser nutzen?
„Wir dürfen die Menschen und ihre Schicksale niemals vergessen“. Dies forderte Angela Merkel am 27. Januar 2021 anlässlich des 76. Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau. Ihr Videogrußwort zum Internationalen Holocaust-Gedenktag steht stellvertretend für einen in Deutschland gelebten Erinnerungsdiskurs, der sich durch die modale Bestimmtheit des Imperativs kennzeichnet. Politik und Gesellschaft begegnen den im Zweiten Weltkrieg begangenen NS-Verbrechen spätestens seit der 68er-Generation mit einer unumstößlichen Erinnerungspflicht, von der ausgehend sich die erinnerungskulturellen Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.
Der Historiker Reinhart Koselleck weist auf die Herausforderungen hin, die sich aus diesem Zusammenspiel zwischen statischem Erinnerungsimperativ und dynamischer Vergangenheitsvermittlung ergeben, wenn er schreibt:
Aber wir Deutsche, als die politisch verantwortliche Nation, müssen uns entscheiden, ob wir eine Opfergruppe – die Juden – alleine erinnern wollen: Dann müssen wir moralisch und politisch konsequent auch aller anderen Opfergruppen gedenken. […] Das folgt zwingend aus der Verpflichtung, dass wir uns der Taten selber und damit auch der Täter zu erinnern haben. […] Schon gar nicht dürfen wir uns hinter Opfergruppen verstecken, etwa den Juden. Das dürfen wir uns als Deutsche weder anmaßen noch zumuten. Wir allein sind gefordert, die Täterschaft in unsere Besinnung einzubeziehen.1
Erinnern ist Bestimmung, das Wissen um Tat und Täterschaft eine in das Wesen unserer demokratischen Nachkriegsgesellschaft übergegangene Aufgabe, so die Botschaft. Und zugleich klingt hier eine die Debatten immer wieder aktualisierende Uneinigkeit darüber an, wie sich Erinnerungskultur konkret ausagieren lässt. Sicherlich kann es nicht sein, so Koselleck, dass sich die Kinder und Kindeskinder der “Verbrechergeneration“ selbst als Opfer stilisieren und unbewusst den vermeintlich selbsterlösenden Übertritt von Opferempathie zu Opferidentifikation zu vollziehen suchen. Doch ist es nicht gerade das Sprechen von Schuld und Scham, Begriffe, die auch im Grußwort von Angela Merkel vorkommen, das die Grenzen zwischen Empathie und Identifikation zu verwischen droht und neben den tatsächlichen Opfern den Raum für eine weitere Opfergruppe öffnet: die ungewollten Erben der Geschichte?
Aleida Assmann spricht mit Blick auf diese potentielle erinnerungskulturelle Transgression von einem „Unbehagen an der Erinnerungskultur“2. Dieses Unbehagen ergibt sich jedoch nicht nur aus der von Koselleck angedeuteten Generierung eines Opferdiskurses der Erinnernden. Ebenso geht es um die Frage, ob unser Erinnerungsdiskurs respektive die ethische Position, von der aus Erinnerungskultur in Deutschland betrieben wird, noch zeitgemäß sind. Um diesen Verdacht besser nachvollziehen zu können, lohnt es sich, diese ethische Position genauer zu betrachten, um anschließend die erinnerungskulturellen Entwicklungs-potenziale dieser Position aufzuzeigen.
Toleranz für das Heute durch die Erinnerung an die Intoleranz von damals
Der Erinnerungsimperativ, der sich als Reaktion auf die NS-Verbrechen in das deutsche Grundgesetz und davon ausgehend in das politisch-institutionelle sowie in das soziale und künstlerisch-kulturelle System eingeschrieben hat, folgt auf politischer Bühne noch immer klassisch deontologischen Prinzipien kantischer Prägung. Unsere Kultur des Erinnerns unterliegt einem moralischen Prinzip, das unabhängig von den erinnernden Subjekten und der räumlich-zeitlichen Verortung der Erinnerungsakte ist. Der Imperativ ‚Niemals vergessen!’ richtet sich dabei primär auf den Erinnerungsgehalt, konkret, die Verbrechen des NS-Regimes und das Leid der Opfer. Implizit ist hierbei die Annahme, dass eine Beschäftigung mit diesem Gehalt einer Wiederholung des Geschehenen vorbeugt: Toleranz für das Heute durch die Erinnerung an die Intoleranz von damals.
Unter Rekurs auf Immanuel Kant ließe sich weiterhin behaupten, dass sich der moralische Wert des Erinnerns auf der politisch-symbolischen Gedächtnisbühne Deutschlands zunächst aus dem Erinnern selbst ergibt – und erst im zweiten Schritt aus der Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung in der Gegenwart.3 Diese Anmerkung darf keineswegs als Vorwurf eines mangelnden Aktualitätsbezugs verstanden werden, zumal es wohl wenige andere Länder gibt, die die eigene Gegenwart derart umfassend im Spiegel der eigenen Geschichte betrachten. Stattdessen soll sie einen spezifischen Zugang zu Erinnerungskultur beschreiben, der das Erinnerte zum Ausgangspunkt macht, von dem aus erinnerungskulturelles Gestalten überhaupt erst denkbar wird. Dieser Zugang hat seinen Ursprung zweifelsohne in der Schwere der begangenen Verbrechen und der sich daraus notwendig ergebenden historischen Verantwortung.
Die Lebensrealität im ausgehenden 20. und beginnenden 21. Jahrhundert, die sich nicht nur durch das Verschwinden der Zeitzeugen des Zweiten Weltkriegs, sondern ebenso durch die demographie- und migrationsbedingte Auflösung von so etwas wie einer “gemeinsamen nationalen Geschichte“ charakterisiert, erfordert nun jedoch eine erinnerungskulturelle Entwicklung, die den beschriebenen Erinnerungsimperativ zur kritisch-konstruktiven Selbstbefragung und Aktualisierung anhält.
Von Kant zu Habermas: Die diskursethische Öffnung der Erinnerungskultur
Dieses erinnerungskulturelle Umdenken lässt sich analog zur diskursethischen Weiterentwicklung klassisch deontologischer Positionen beschreiben, wie sie Jürgen Habermas in kritischer Auseinandersetzung mit Kant vorgenommen hat. Habermas verbindet die universalistische Idee des moralischen Handelns mit lebensweltlicher Praxis, ohne sich dabei kulturrelativistischen Positionen zu verschreiben. Vielmehr versucht er, den Wert moralischer Urteile an Prozesse des Aushandelns, Partizipierens und Deliberierens zu koppeln, wodurch Moral zum Ergebnis des Austausches und individueller Stellungnahmen innerhalb von Gemeinschaft wird. Der Zweck von Moral wiederum ist die Kompensation der in soziokulturellen Lebens-formen strukturell eingebauten Verletzbarkeit der Individuen.4
Den Schulterschluss mit Kant geht Habermas ein, indem er die kantische Idee der moralischen Wahrheit zum epistemischen Konzept der „moralischen Richtigkeit“ weiterentwickelt, die eben nicht a priori gegeben, sondern Folge von Aushandlung ist: „’Richtig’ sind diejenigen moralischen Urteile, die universelle moralische Anerkennung verdienen – und das bedeutet, daß sie in einem rationalen, unter annähernd idealen Bedingungen geführten Diskurs die Zustimmung aller irgend betroffenen Personen finden könnten.“5
Versteht man nun die gegenwärtige und zukünftige Unversehrtheit aller Menschen bzw. das gelungene Leben von Individuen innerhalb von Kollektiven als das oberste Gut erinnerungskultureller Praxis, so entspricht dies einer diskursethischen Öffnung einer klassisch deontologischen Erinnerungskultur. Diese Öffnung lässt die gegenwärtige Lebenswelt, den Moment des Erinnerns also, zum Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit historischer Verantwortung werden, ohne den erinnerten Moment aus den Augen zu verlieren. Anders gewendet: Jeder rassistische Übergriff, jede Form struktureller Gewaltausübung, jedes Gebären von Intoleranz und jeder Ausschluss von Minderheiten wird gerade vor dem Hintergrund der vergangenen Verbrechen zur unausweichlichen Handlungsaufforderung im Hier und Jetzt.
Um eine diskursethische Erinnerungspraxis mit Leben zu füllen, gilt es, die unterschiedlichen Vorstellungen von Unversehrtheit und Wohlergehen zu berücksichtigen, die innerhalb einer Gesellschaft bestehen, in der Erinnerungen an den syrischen Bürgerkrieg, die Balkankriege, den Terror im Südsudan, die Shoa und zahlreiche weitere kollektive Traumata neben religiösen, geschlechtlichen, kulturellen oder ideologischen Konflikten koexistieren. Diese Koexistenz darf dabei nicht zu einem Vergleich der historischen Ereignisse, einer Rangordnung der Barbarei oder einer Hierarchisierung erinnerungspolitischer Dringlichkeiten verleiten. Vielmehr ist sie Basis für eine polyphone Erinnerungskultur, eine Erinnerungsinterkultur, die den demokratischen Zusammenhalt durch die Prinzipien der Aushandlung, der Partizipation und des Gegenwartsbezugs festigt.
Erinnerungskulturelle Teilhabe als Voraussetzung für demokratischen Zusammenhalt
Das Potenzial dieses Ansatzes besteht meines Erachtens darin, dass sich die Individuen durch den Austausch über die verschiedenen Erinnerungsinhalte nicht auf der Ebene der Begriffe und Fakten, sondern auf der Ebene der Emotionen treffen. Der allgemeingültige Wunsch nach Unversehrtheit eröffnet einen diskursiven Raum, in dem das Interesse an der Bewahrung von Erinnerung genauso gepflegt werden kann wie die Absicht, aus den je unterschiedlichen Erinnerungen eine gegenwarts- und zukunftsgerichtete Erinnerungspraxis zu gestalten. Der interreligiöse, interkulturelle, übergenerationelle und vielsprachige Austausch könnte zum Schlüssel für eine Erinnerungsinterkultur werden, die noch sensibler auf die Lebensrealität einer postmigrantischen und diversen Gesellschaft reagiert.
Diese Annahme folgt der von Habermas formulierten Theorie, dass politisch-soziale Teilhabe die Voraussetzung für Integration und, weitergedacht, dass Integration die Voraussetzung für demokratische Stabilität und friedliches Zusammenleben ist. Der Zugang aller, ob unmittelbar betroffen oder nicht, zu nationaler Geschichte und die aktive Mitgestaltung erinnerungskultureller Gegenwart in Deutschland können in Anlehnung an Habermas als wirkmächtige Mittel betrachtet werden, um Erinnerung zu bewahren und in den Dienst des gegenwärtigen Zusammenlebens zu stellen.6
Das Grußwort Angela Merkels lässt vermuten, dass es zum gegebenen Zeitpunkt weniger die Politik als vielmehr die kulturellen Institutionen sowie die Bürgerinnen und Bürger selbst sind, die die Erweiterung des Erinnerungsimperativs um einen Erinnerungspolylog vorantreiben. Neben der politischen Erinnerungssymbolik bestehen insbesondere in Kunst und Kultur neue Verhandlungspotenziale: Interkulturelle Erinnerungsveranstaltungen, muslimisch-jüdisch-christliche Podiums-diskussionen, eine global vernetzte Provenienzforschung oder Museums-ausstellungen und Lesungen, die Erinnerungskonflikte thematisieren und Diskriminierung, Intoleranz und Rassismus in Form künstlerischer Objektivationen zum Reflexionsgegenstand werden lassen, schaffen bereits heute Räume erinnerungskultureller Vielstimmigkeit. Diese gilt es auszubauen.
Dr. phil. Denis Heuring studierte Literatur- und Theaterwissenschaften in Freiburg und München. Von 2012 bis 2018 unterrichtete er französische und spanische Literatur an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2018 wurde er im Fach Romanische Philologie promoviert. In seiner Dissertation (Narr-Verlag) setzte er sich mit der Inszenierung von Verdrängung und Erinnerung im Theater auseinander. Im Fokus seiner Forschung steht die Frage, welche künstlerischen Möglichkeiten es in Zeiten des Übergangs zwischen Diktaturen und Demokratien gibt, Akte des kollektiven Erinnerns anzustoßen. Derzeit ist Denis Heuring für das US-amerikanische Software-Unternehmens Esri tätig, wo er den Bereich Content und Communications verantwortet. An der HfPh studiert er den Master Ethik.
Literatur:
1 Koselleck, Reinhart: Formen und Traditionen des negativen Gedächtnisses, in: Verbrechen erinnern. Die Auseinandersetzung mit Holocaust und Völkermord, Knigge, Volkhard/Frei, Norbert (Hrsg.), München 2002, C.H. Beck, S. 28.
2 Vgl. Assmann, Aleida: Das neue Unbehagen an der Erinnerungskultur. Eine Intervention, München 32020, C.H. Beck.
3 Kant, Immanuel: Grundlegung der Metaphysik der Sitten, in: Kritik der praktischen Vernunft. Grundlegung der Metaphysik der Sitten, Werkausgabe Band VII, Weischedel, Wilhelm (Hrsg.), Frankfurt a.M. 232019, Suhrkamp, S. 26.
4 Habermas, Jürgen: Erläuterungen zur Diskursethik, Frankfurt a.M. 1991, Suhrkamp, S. 14.
5 Habermas, Jürgen: Werte und Normen. Ein Kommentar zu Hilary Putnams Kantischem Pragmatismus, in: Hilary Putnam und die Tradition des Pragmatismus, Raters, Marie-Luise/Willaschek, Marcus (Hrsg.), Frankfurt a.M. 2002, Suhrkamp, S. 297.
6 Vgl. Habermas, Jürgen: Postnationale Konstellation, Frankfurt a.M. 1998, Suhrkamp, S. 105ff.
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Denis Heuring (27. April 2021). Vom Erinnerungsimperativ zum Erinnerungspolylog – Zu den Chancen einer Erinnerungs-inter-kultur. Kontrapunkte. Abgerufen am 12. November 2024 von https://doi.org/10.58079/qm9a