Nachhaltigkeitsziel Geschlechtergerechtigkeit – Konsens „aller Stimmen“?
Seit der Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDG, deutsch: Nachhaltigkeitsziele) 2015 orientiert sich seriöse Entwicklungszusammenarbeit bei geschlechterpolitischen Vorhaben an SDG-Ziel 5: Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen. Gender Mainstreaming wurde zum Königsweg erfolgreicher Umsetzung deklariert mit bis ins Detail festgelegten Kriterien zur Wirkungserfassung. Eine Armada von Berater:innen sieht sich seither in der Pflicht, die Genderkompetenz lokaler Partner mittels Dauerberatung „sicherzustellen“. Diesem Vorgehen stimmen die Partner i. d. R. zu, sie wissen nur zu gut, dass sie trotz anderslautender Diskurse („Partnerorientierung“) kaum Einfluss auf Gestaltung und Inhalt nehmen können, sondern sich an Vorgaben von Geberseite anpassen (müssen).
Gemeinsames Anliegen ja, aber globale Beteiligung?
Nun wäre es unlauter, Gebern per se einen neokolonialen Unterwerfungsanspruch zu unterstellen – für sie spricht eine unbestreitbar erfolgreiche Lobby- und Advocacy-Arbeit zugunsten von Frauenrechten und Geschlechtergerechtigkeit. Zumal außer Frage steht, dass konzertierte Anstrengungen „von oben“ für eine nachhaltige Implementierung von SDG 5 vonnöten sind. Einwände werden zudem gern mit Verweis auf den High-level-Status eines UN-Abkommens entkräftet. Auch diese Argumentation ist nachvollziehbar, ist doch mit den UN-Nachhaltigkeitszielen zum ersten Mal ein weltweit verbindlicher Orientierungsrahmen vorgegeben, der alle Staaten in die Pflicht nimmt.
Nachdenklich stimmt allerdings, dass sich trotz der in Fachkreisen wohlbekannten Kritik an negativen Aspekten der o. a. Mainstream-Praxis kaum etwas ändert.1 Insbesondere die Frage, wer genau an der Ausformulierung von SDG 5 beteiligt war, scheint einen wunden Punkt zu berühren, der höchst ungern thematisiert wird. Was steckt dahinter? Spätestens hier würde interkulturelle Philosophie2 einhaken und kritisch nachfragen: Darf SDG 5 für sich in Anspruch nehmen, den Konsens aller Beteiligten abzubilden, und, falls ja, wer ist mit „allen“ gemeint? Oder entspricht SDG 5 eher einem zum Konsens deklarierten hegemonialen Denken, dem sich die Partner aus guten Gründen beugen? Einiges spricht für letzteres.
Alle Stimmen?
Zahlreiche Feministinnen aus dem Globalen Süden saßen bei der Ausarbeitung der SGDGs mit am UN-Verhandlungstisch. Jedoch: Repräsentation auf internationaler Ebene ist jenen Frauen vorbehalten, die sich dank ihres kulturellen Kapitals (Bourdieu) in diesem Ambiente „zu bewegen wissen“ und deren Denken am westlichen Bildungskanon geschult ist. Dies verweist auf ein grundsätzliches Dilemma: Zwar stehen der Expertin die Türen zu den Szenarien der (Deutungs-)Macht offen – allerdings um den Preis der Anpassung, im schlimmsten Fall bis hin zur Selbstaufgabe. Ihr brillanter Input über Geschlechterdisparitäten im Herkunftsland wird z.B. erst dann „anschlussfähig“, wenn er mit jenen Analysekategorien „gelesen“ werden kann, die aktuell unter den globalen Eliten en vogue sind, erst dann wird ihrem Denken Bedeutung beigemessen.3
So spricht die in westlichem Denken geschulte, aber häufig den autochthonen Erkenntnispraxen ihrer Herkunftsgesellschaft gegenüber seltsam ignorante Expertin in den High Level Events zwar „über“ die Lebenswelten strukturell ausgegrenzter Frauen – „davon“ sprechen kann sie nicht, da ihr die eigene privilegierte Position eine substantielle Teilhabe an jenen „selbstgesponnenen Bedeutungsgeweben“ (Geertz) verwehrt. Letztlich sind ihr das Denken und Fühlen der Frauen, in deren Namen sie spricht, fremd. Aber sie hat die Macht, diese Bedeutungsgewebe – und damit neue Wertehierarchien – zu etablieren.4 Wimmer würde nicht zögern, diese in der Mainstream-Praxis aufscheinenden Zwänge als „integrativen Zentrismus“ zu geißeln!
Wessen Stimmen?
Da Deutungs- und Gestaltungsmacht aufs Engste an strukturelle Privilegien (Herkunft, Bildung) geknüpft sind, bleibt der in SDG 5 verbriefte globale Konsens zunächst einmal den Beweis schuldig, „alle Stimmen“ in sich zu vereinigen – zumindest solange die substantielle Einbeziehung alternativer Denk- und Handlungspraxen nicht glaubhaft nachgewiesen wird. Welche Stimmen gehört bzw. überhört werden, ist deshalb von Bedeutung, weil sie eine Referenz für „objektive“ Wirklichkeit mit normativer Praxisrelevanz ausformulieren. Es ist also keineswegs irrelevant, ob und inwieweit die beteiligen Protagonist:innen für sich in Anspruch nehmen können, „die Plausibilität und vermeintliche ‚Universalität‘ des eigenen Lebens- und Denkkontextes in der Begegnung mit [eigenen und, CM] fremden Traditionen als begrenzt, vorläufig und vielleicht sogar fragwürdig“ anerkannt [und] eigene universale Geltungsansprüche mit der gebotenen Selbstkritik hinterfragt“5 zu haben.
Die Crux liegt weniger in der Uneinigkeit bezüglich der Zielvorgabe von SDG 5 als vielmehr daran, dass es am Verständnis für lokale Sinnzusammenhänge und Erkenntnispraxen mangelt und deshalb die „Übersetzung“ in lokal wirkmächtige Bedeutungszusammenhänge häufig misslingt. Wenn z.B. westlicher Feminismus insistiert, im Namen der Realisierung von Frauenrechten die auf Komplementarität und Reziprozität basierende Geschlechterordnung bäuerlich-indigener Gemeinschaften grundsätzlich als „rückschrittlich“ zu diskreditieren und durch die Leitidee einer an individueller Selbstentfaltung orientierter Lebensführung zu ersetzen – in anderen Worten: okzidental konnotierte geschlechterpolitische Ansätze als normative Vorgaben zu etablieren und alternative Sichtweisen und Praxen als „subaltern“ abzuwerten6 –, dann hat dies fatale Folgen für Selbstbild und Gestaltungsspielraum eben jener Frauen, deren Selbstermächtigung zu fördern feministischer Aktivismus beabsichtigt.
Universaler Konsens?
Wenn Auswahlkriterien entlang materieller und symbolischer Voraussetzungen bereits vorab den Kreis Teilnahme-„berechtigter“ Akteure eingrenzen, dann schränkt dies strukturell die Möglichkeit einer hermeneutischen „Mehrsprachigkeit“ (Wimmer), stark ein, ein diskursiver Resonanzraum im Sinne der „Minimalregel“ interkultureller Philosophie kann sich nicht ausbilden. Vielmehr gehen mit der (mehr oder weniger absichtsvollen) Ausgrenzung gerade jene Stimmen verloren, deren Lebenswelten zu transformieren SDG 5 angetreten ist. Insofern verkörpert SDG 5 zwar einen globalen, nicht jedoch einen universalen Konsens.
Kann SDG 5 unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben? Eher nein: Es bleibt – jenseits aller Rhetorik – ein Konsens globaler Eliten, welche mittels asymmetrischer Machtbeziehungen und hegemonialer westlicher Denk- und Handlungsansätze ihre eigenen Gestaltungsspielräume absichern. Diese Tatsache kann auch nicht mit Verweis auf die unbestreitbaren geschlechterpolitischen Fortschritte entkräftet werden. Fazit: Der Konsensfindungsprozess zu SDG 5 war von Beginn an politisch alles andere als unschuldig.
Universaler Konsens!
Den Anspruch universaler Gültigkeit kann SDG 5 nur dann für sich in Anspruch nehmen, wenn geschlechterpolitische Grundannahmen ebenso konsequent „entwestlicht“ wie unterschiedlichste Erkenntnis-, Konsensfindungs- und Gestaltungspraxen als gleichberechtigte Optionen einer transformatorischen Praxis „von unten“ anerkannt werden. Eine daraus erwachsende kontext- und kultursensible Interpretation von SDG 5 würde dem Konsens-Anspruch wesentlich besser gerecht als die gängige, im Top-down-Prinzip oktroyierte Praxis, welche die Mitwirkungsrechte der Mehrheit der marginalisierten Frauen angesichts der Erfolge formaler Gleichstellung einiger weniger Frauen aus dem Blick zu verlieren droht.
Wie also der Versuchung entkommen, die eigenen (privilegierten) Lebensentwürfe eines „guten Lebens“ als erstrebenswerte Norm zu verabsolutieren und Machtdisparitäten zum eigenen Vorteil zu nutzen? Wir können Martha Nussbaum folgen und ein „geprüftes Leben“ führen, „bescheiden angesichts der Tatsache, dass wir nur wenig wirklich verstehen [und unsere Bereitschaft kultivieren,] den anderen als gleichberechtigten Partnern zuzuhören und auf das, was sie vorbringen, zu reagieren“.7 Wir können uns ferner mittels „poly-logischer Verfahren“ (Wimmer) einer genuin universalen Erfahrung hermeneutischer Verunsicherung öffnen, die in einer gemeinsamen Anstrengung die jeweiligen Einsichten füreinander fruchtbar macht und immer wieder auf ihre Substanz hin überprüft.
Wir können, indem wir den eigenen Diskurs als ‚Philosophie des Übergangs‘ (Fornet-Betancourt) begreifen, eine Haltung „erkenntnistheoretischer Bescheidenheit“ (Mall) einüben.8 Denn letztlich ist es nicht die Optimierung inhaltlicher bzw. methodischer Ansätze, die SDG 5 zu einer universalen Erzählung weiblicher Selbstermächtigung und Geschlechtergerechtigkeit macht. Um was es wirklich geht ist, wieder zur ursprünglichen Sehnsucht zurückzufinden: der Sehnsucht nach einer individuellen und kollektiven Erfahrung von Befreiung, von Selbstwirksamkeit.
Cornelia Marschall hat Sozialpädagogik (München) und Soziologie (Managua) studiert. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören feministische Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere sozioökonomisches Empowerment bäuerlich-indigener Frauen und Bearbeitung gewaltbelasteter Vergangenheit/Versöhnungskultur. Ihre Erfahrungen aus 20 Jahren Leben und Arbeiten in Lateinamerika nutzt sie als Referentin für Lateinamerika und Karibik beim Weltgebetstag e.V. An der HFPH absolviert sie derzeit das Modulstudium Ethik des interkulturellen Dialogs.
1 Vgl. Überlegungen zu epistemischer Ungerechtigkeit in Koch (2020, 103 ff.).
2 Zitate im Text vgl. Gmainer-Pranzl (2018) und Fornet-Betancourt (2004).
3 Vgl. Graneß/Kopf/Kraus (2019, 33 ff.).
4 Vgl. Spivaks Überlegungen zu epistemischer Gewalt in: Castro Varela/Dhawan (2020, 193 ff.).
5 Vgl. Gmainer-Pranzl (2018, 132).
6 Vgl. dazu den in Lateinamerika heftig geführten Disput um den Stellenwert indigener Feminismen.
7 Vgl. Nussbaum (2019, 29).
8 Vgl. Gmainer-Pranzl (2018, 125-138).
Literatur:
Castro Varela/Dhawan: Postkoloniale Theorie. Bielefeld, transcript Verlag, 2020 (173-211).
Fornet-Betancourt, Raúl: Lateinamerikanische Philosophie im 20. Jahrhundert. In: Polylog 10, 2004 (81-97).
Gmainer-Pranzl, Franz: „…IN MEHR ALS NUR EINER KULTURELLEN TRADITION…“ (F.M.WIMMER). Zum Projekt „interkulturelles Philosophieren“. In: Salzburger Jahrbuch für Philosophie, LXIII – 2018 (123-140).
Graneß, Anke/Kopf, Martina/Kraus, Magdalena: Feministische Theorie aus Afrika, Asien und Lateinamerika. Wien, facultas, 2019 (33-73).
Koch, Susanne: Epistemische Ungleichheit unter „Entwicklungsexpert*innen“: Eine empirische Analyse unter Einbeziehung philosophischer, dekolonialer und postkolonialer Perspektiven. In: Polylog 44, 2020 (99-115).
Nussbaum, Martha: Königreich der Angst. Gedanken zur aktuellen politischen Krise, (Übers. Welteke, Manfred). Darmstadt, WBG, 2019 (19-35).
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Cornelia Marschall (28. Mai 2021). Nachhaltigkeitsziel Geschlechtergerechtigkeit – Konsens „aller Stimmen“? Kontrapunkte. Abgerufen am 8. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qm9i