Die Rede von und der Anspruch auf Selbstbestimmung scheint zur Innenausstattung unserer westlichen Gesellschaft(en) zu gehören. So wird etwa das Paradigma, Kinder „zur Selbständigkeit zu erziehen“, kaum hinterfragt. Auch als Erwachsene verwenden wir nicht unerhebliche Kräfte darauf, möglichst frei von Bestimmungen anderer Menschen, Institutionen und sonstiger Kräfte dieser Welt zu sein. Auf Fremdbestimmung reagieren wir meist nahezu allergisch – mehr noch: Haben wir den Eindruck, in einer gewissen Hinsicht nicht mehr selbst die Fäden in der Hand zu halten, tun wir oft sehr viel dafür, wieder in den (vermeintlichen) Zustand dessen zu kommen, was wir als „Kontrolle“ über uns und die uns betreffenden Umstände bezeichnen. Auch das sogenannte „Streben nach Unabhängigkeit“ ist nichts anderes als der Anspruch, selbstbestimmt zu sein und sich selbst eben möglichst frei von anderen Einflussfaktoren zu machen. Die Forderung, selbstbestimmt zu sein, betrifft nahezu alle Aspekte unseres Lebens, auch – und vielleicht nicht zuletzt – intime Dimensionen wie etwa unsere Sexualität und wie wir diese leben.
Spätestens seit der Aufklärung hat sich diese Geisteshaltung dermaßen in das Genom unserer (westlichen) Gesellschaften eingeschrieben1, dass wir jede Einschränkung unserer Selbstbestimmung als Bedrohung wahrnehmen. Um Selbstbestimmung möglichst zu garantieren, gibt es auch Rechtsinstrumente, die festlegen, dass wir selbstbestimmt sein sollen. In Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung lässt sich ein solcher Anspruch etwa aus den Allgemeinen Menschenrechten, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der zuletzt 2014 revidierten „Declaration of Sexual Rights“ der World Association for Sexual Health (WAS) herleiten.
Ich frage mich allerdings, ob ein solcher Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist? Können wir überhaupt sexuell selbstbestimmt sein – und kann eine solche Forderung nach sexueller Selbstbestimmung überhaupt gesetzlich „garantiert“ sein?
Sich selbst bestimmen – das kann ja zweierlei bedeuten. Entweder bestimme ich mich zu etwas oder als etwas. „Sich zu etwas bestimmen“ impliziert einen nicht unerheblichen Machtaspekt, insofern dies eben als eine Form von Anordnung oder Befehl zu verstehen ist. Doch da das Selbst nicht in jeder Hinsicht im eigenen Verfügungsbereich steht, es also durchaus Aspekte gibt, denen gegenüber ein Machtanspruch zwar gestellt, aber nicht eingelöst werden kann, zielt ein solches Verständnis von Selbstbestimmung mitunter ins Leere. Wenn sich jemand etwa zu einer Führungsperson bestimmt, ohne die entsprechenden persönlichen und charakterlichen Voraussetzungen mitzubringen, dann kann er oder sie zwar eine Führungsrolle einnehmen, wird aber dieser Aufgabe nicht gewachsen sein, im eigentlichen Sinne durch den Akt der Selbstbestimmung also nicht zu einer Führungsperson werden. Man kann sich also offenbar nicht beliebig zu etwas bestimmen. Anders verhält es sich mit Selbstbestimmung im Sinne von „sich als etwas bestimmen“. Dies scheint etwas mit „Selbsterkenntnis“ zu tun zu haben. „Sich als etwas bestimmen“ impliziert eine Erkenntnisleistung in Bezug auf sich selbst. Es geht hierbei weniger darum, sich zu etwas machen zu wollen, sondern zu begreifen, als was man sich selbst begegnet.
Ich möchte auf folgendes hinaus: Selbstbestimmung richtig verstanden kann nicht reine Willkür bedeuten, sondern sich nur auf das beziehen, das wir in uns vorfinden. Dem Prozess der Selbstbestimmung muss also eine Reflexion in Bezug auf sich selbst vorausgehen. Und das gilt eben auch dann, wenn es um sexuelle Selbstbestimmung geht. Auch in diesem Fall kann ich mich beispielsweise nicht einfach zu jemandem bestimmen, der Frauen liebt, wenn ich Männer liebe. Ich selbst bin nicht der „Produzent“ meiner sexuellen Orientierung, ich finde diese schlichtweg vor. Ich kann mich aber als jemand bestimmen, der sein Liebesleben mit einem Mann verbringen möchte, wenn ich als Mann beispielsweise erkenne, dass ich schwul bin.
Um sich dem Phänomen der sexuellen Selbstbestimmung nähern zu können, ist es ratsam, sich einmal Gedanken darüber zu machen, was denn überhaupt unter „Sexualität“ zu verstehen ist. Diese Frage ist komplexer, als man auf den ersten Blick meinen möchte. Sexualität ist natürlich nicht nur „genitale“ Sexualität im Sinne von Geschlechtsverkehr. Doch wie viel mehr ist sie? Ist sie, wie Barbara Ortland meint, eine den gesamten Menschen umfassende Lebensenergie?2 Hilft eine solche Konzeption weiter? Um es kurz zu machen: Man findet keine allgemein zustimmungsfähige Definition von Sexualität, selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nur eine vorläufige Definition anzubieten, die zahlreiche Aspekte nennt, die Sexualität konstituieren sollen. Betrachtet man diese aber etwas genauer, kann man sie fünf Dimensionen und drei Funktionen zuordnen. Unter Dimensionen der Sexualität verstehe ich die Arten und Weisen, wie uns die Sexualität begegnet, unter Funktionen das „Ziel“ oder den „Zweck“, die Sexualität für uns Menschen haben kann. Als Dimensionen von Sexualität kristallisieren sich heraus: biologisches Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung/Präferenz, sexuelle Lust und sexuelles Verhalten; als Funktionen eine Beziehungs- und Kommunikationsfunktion, Fortpflanzung und Orientierung.3
Inwiefern können wir in Bezug auf diese Dimensionen überhaupt selbstbestimmt sein? Das könnte ja nur der Fall sein, wenn sie in unserem Verfügungsbereich liegen. Doch ist das so? Hierzu könnte man sicher viele Blogbeiträge füllen, aber zusammenfassend kann konstatiert werden, dass weder unser biologisches Geschlecht, noch unsere Geschlechtsidentität, unsere sexuelle Orientierung und Präferenz oder unsere sexuelle Lust für uns frei wähl- und gestaltbar sind. Vielfältig sind die Einflüsse, denen die vorgenannten sexuellen Dimensionen unterliegen: genetische Faktoren, hormonelle Bedingungen, psychologische Mechanismen, unterschiedlichste andere biologische Vorgänge und auch gesellschaftliche Konstruktionsprozesse bedingen, dass wir unsere je eigene Ausprägung dieser Dimensionen nicht einfach selbst produzieren, sondern sie schlichtweg vorfinden.
Der Akt der sexuellen Selbstbestimmung kann daher nur darin bestehen, eine reflektierte Haltung zu den die Sexualität ausmachenden Dimensionen zu finden, so wie ich sie eben in mir vorfinde. Ergebnis eines solchen Reflexionsprozesses sind verschiedene Absichten, die darauf ausgerichtet sind, sich in Form von Handlungen zu zeigen, die dann als selbstbestimmt zu bezeichnen sind.
Sind wir nun sexuell selbstbestimmt oder nicht? Ich denke, die Antwort auf diese Frage hängt offensichtlich von einem angemessenen Begriffsverständnis von „sexueller Selbstbestimmung“ ab. Versteht man diese als willkürliche und völlig unabhängige Selbstbestimmung zu etwas, dann könnten wir nicht behaupten, sexuell selbstbestimmt zu sein, da die verschiedenen Dimensionen der Sexualität nicht in unserem Verfügungsbereich stehen. Verstehen wir die sexuelle Selbstbestimmung allerdings als Reflexions-Akt hinsichtlich von in uns bereits vorliegenden Aspekten, durch den dann der eine oder andere in Handlung überführt wird oder nicht, dann können wir uns durchaus als sexuell selbstbestimmt betrachten.4
Ein solches Begriffsverständnis von Selbstbestimmung (im Allgemeinen) wäre auch viel besser anschlussfähig an die offensichtliche Tatsache, dass unser gesamtes Leben und all unsere Lebenswirklichkeit(en) letztlich nicht in unserem Verfügungsbereich liegen…
Tobias Skuban ist Mitglied im Redaktionsteam und Arbeitet im Forschungsprojekt SeBi.
Literatur
1 Christian Weingärtner, Selbstbestimmung und Menschen mit schwerer geistiger Behinderung. Tübingen 2005, 20f.
2 Barbara Ortland, Behinderung und Sexualität2. Stuttgart, München 2020, 35.
3 World Health Organization (WHO), Defining Sexual Health. Geneva 2006.
4 Vgl. Harry G. Frankfurt, Alternate Possibilities and Moral Responsibility. J Philos, 1969, 829–839.
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Tobias Skuban (23. August 2021). Sexualität – total selbstbestimmt? Kontrapunkte. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qm9z