Gleichheit in Beziehungen leben – Ehe (und Sexualität) im Mittelalter
Gleichheit – Christentum – Mittelalter – ist das nicht ein Widerspruch? Mitnichten. Ein Blick in die Christentumsgeschichte zeigt, wie sehr heutige Bilder vom Christentum im Mittelalter nach wie vor von vielen Vorurteilen bestimmt sind. Das liegt zum einen daran, dass Bilder des 19. Jahrhunderts auf das Mittelalter projektiert werden. Das ist zum anderen darin begründet, dass neuere Forschungsergebnisse noch nicht in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnten. Schließlich haben sowohl profan- als auch kirchengeschichtliche Studien in den letzten 30 Jahren herausgearbeitet, welche sozialen Ordnungen das Mittelalter strukturierten und wie sie ausgestaltet wurden, welche Sozial- und Gruppenstrukturen vorherrschten und von welchem Rollendenken sie bestimmt wurden. Sie haben aber auch gezeigt, welche Begegnungs- und Kommunikationskulturen üblich waren und wie sie rituell gestaltet wurden, aber auch auf welche Weise christliches Denken das gesellschaftliche Leben durchdrang.
Was heißt das nun für das Feld der Eheschließung, des ehelichen Miteinanders und der ehelichen Vergehen, wenn man zudem bedenkt, dass die Idee der Gleichheit von Mann und Frau, grundgelegt im alttestamentlichen Schöpfungsbericht, auch im Mittelalter rezipiert wurde?
Funktion der Ehe im Mittelalter
Grundsätzlich stellte die Ehe im Mittelalter ein komplexes Beziehungssystem unterschiedlicher sozialer Gruppen dar, die zwar ähnliche Ziele, aber nicht immer gleiche Interessen verfolgen mussten. Die Rede ist von Braut und Bräutigam ebenso wie von ihren Eltern, aber auch von Freunden und Verwandten sowie – waren Abhängige betroffen – von Grundherren. Im Wechselspiel der Kräfte mussten unter Beachtung spezifischer Kommunikationsstrukturen und entsprechender Begegnungsrituale, die Ehrerbietung und Rechtssicherheit ebenso gewährleisteten wie eine Gleichbehandlung, Verträge ausgehandelt und die Ehe geschlossen werden. Dabei war die Ehe im Mittelalter – genauso wie in der Antike – in erster Linie Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, Instrument der Verwandtschafts- und Gruppenbildung und diente der Reproduktion der Gesellschaft. Mitglieder der jeweiligen Ursprungsfamilien wurden nach mittelalterlichem Verständnis durch die Eheschließung nicht nur zu Verschwägerten, sondern zu wirklichen Blutsverwandten, sodass – nicht zuletzt durch christlichen Einfluss – väterliche und mütterliche Linie gleichberechtigt nebeneinanderstanden. Vermögensrechtlich führte dies dazu, dass Mann und Frau sowie Söhne und Töchter gleichermaßen erbberechtigt waren, wenngleich es je nach geografischem Raum – Immobilien und Mobilen betreffend – durchaus verschieden gestaltet war.
Eheschließung
Um in einem so hoch komplexen System den sozialen Frieden zu wahren und die Ökonomie der Familien aufrechtzuerhalten, mussten alle Beteiligten in die Entscheidungen über eine Eheschließung einbezogen werden. In dieser Weise hielt der Bräutigam mit dem Einverständnis seiner Familie beim Vater der Braut um die Hand der Tochter an. Der Brautvater konsultierte daraufhin seine Familie. War diese einverstanden, fragte er die Braut nach ihrer Zustimmung. Hatten alle ihren Konsens bekundet, konnte geheiratet werden. Die Ehe galt als gültig geschlossen.
In entsprechend begüterten Familien musste zudem eine Braut- beziehungsweise Ehegabe übertragen werden. Diese diente in erster Linie der ökonomischen Versorgung der neu gegründeten Familie und stand der Frau nach dem Tod des Ehemannes als Witwenversorgung zu. Insofern wurde sie vom Bräutigam direkt an seine Gattin transferiert, wobei Mann und Frau zu Lebzeiten des Mannes zunächst gemeinsam über diesen Besitz verfügten. Um die Eheschließung einschließlich der Güterübertragung zu bestätigen sowie Rechtssicherheit zu gewähren, wurden Zeug:innen – in der Regel Freunde oder Verwandte der Familie – hinzugezogen. Aber auch Knechte und Mägde konnten diese Zeugenschaft übernehmen.
Interessanterweise wurde dieses Eheschließungsgeschehen nicht ökonomisch, sondern biblisch mit dem älteren Schöpfungsbericht begründet, der die Gleichheit von Mann und Frau besonders hervorhebt. Das galt jedoch nicht nur für das Konsensgeschehen und die Braut- beziehungsweise Ehegabe, sondern auch für das eheliche Miteinander sowie eheliche Vergehen. Die Eheleute sollten einander achten und ehren sowie wertschätzend miteinander umgehen. Der Mann durfte die Frau nicht wie eine Sklavin behandeln, sondern musste dem Ideal des römischen pater familias entsprechend gut für seine Familie sorgen. Überhaupt wurden eheliche Vergehen für beide Geschlechter mit hohen Bußen belegt.
Eheliche Vergehen
Was jedoch als Verstoß gewertet wurde, folgte gänzlich der Logik des genannten Eheverständnisses. So galten nicht einfach nur die Eheleute, die ein außereheliches Geschlechtsverhältnis unterhielten, als Ehebrecher. Vielmehr zählten in Fortführung des genannten Konsensgeschehens Brautleute, die eine Ehe oder ein Geschlechtsverhältnis initiierten, ohne die nötige Zustimmung aller Parteien einzuholen, als ebensolche. Auch wurden Verwandte, die ohne den Rückhalt der übrigen Familienangehörigen einer Eheschließung von Braut und Bräutigam zustimmten, ausdrücklich als Ehebrecher:innen bezeichnet. Verlobte, verheirate und auch verwitwete Personen, die einen anderen Partner oder eine andere Partnerin heirateten beziehungsweise die Ehe auflösen wollten, ohne die Verträge rechtsgültig aufzuheben, brachen ebenso die Ehe wie Personen, die verlobt, verheiratet oder verwitwet waren, wenn sie ein außereheliches Geschlechtsverhältnis unterhielten. Biblisch und damit vor allem neutestamentlich begründet galten Männer, die zur gleichen Zeit zwei Ehefrauen oder zwei Konkubinen hatten, sowie Ehegatt:innen, die – verlobt oder verheiratet – ihren Ehegatten oder ihre Ehegattin verließen und einen anderen oder eine andere heirateten, als Ehebrecher:innen. Das Gleiche galt für Personen, die einen entlassenen Gatten oder eine entlassene Gattin heirateten, sowie Personen, die Ehebrecher:in heirateten oder Männer, die heirateten, nachdem sie die Ehefrau wegen eines außerehelichen Geschlechtsverhältnisses weggeschickt hatten. Bei alledem wurden gleiche Anforderungen an die Tugend und die Ethik beider Geschlechter gestellt. Ein Unterschied im Bußmaß wurde gerade nicht aufgrund des Geschlechts, sondern dem sozialen und gesellschaftlichen Status der Person entsprechend gemacht. Je höher dieser war und je mehr die jeweilige Person Vorbild für andere war, desto höher fielen auch die Bußmaße aus. Für den Fall des Ehebruchs aufseiten des Mannes wurde sogar besonders Vorsorge getroffen. Da Frauen im Mittelalter, genauso wie im antiken Rom, nicht öffentlichkeitswirksam Rechtsgeschäfte tätigen und demnach auch keine Klage vor Gericht erheben konnten, sondern dafür immer einen männlichen Vertreter benötigten, es sei denn, sie hatten eine gehobene gesellschaftliche Position inne, sie waren Königin, Äbtissin etc., wurde den Pfarrern der Gemeinde auferlegt, das Verhalten der Männer besonders im Auge zu haben, um Ehefrauen vor außerehelichen Geschlechtsverhältnissen der Männer zu bewahren.
Gleichheit – Christentum – Mittelalter – was uns die Geschichte lehrt
Der Blick in die Geschichte hat gezeigt, wie komplex die Gruppenstrukturen und das Handeln von Menschen im Mittelalter gewesen sind. Zugleich hat er zutage gefördert, wie sehr Menschen, die vor uns Christ:innen gewesen sind, sich um Ausgleich zwischen den Geschlechtern und den verschiedenen sozialen Gruppen gesorgt haben. Folglich kann das Urteil einer bestehenden Ungleichheit der Geschlechter im Mittelalter im Kontext der Ehe nicht länger bestehen bleiben. Mag die damals praktizierte Gleichheit sich auch von der für die heutige Zeit vorgestellte unterscheiden, so entsprach sie doch den früheren kulturellen Bedingungen und Notwendigkeiten.
Was lernen wir daraus? Um Geschichte verstehen und Urteile abgeben zu können, ist es dringend geboten, den Phänomenen mit Offenheit zu begegnen, sie vor dem Hintergrund der jeweiligen gesellschaftlichen Zusammenhänge zu analysieren, zu reflektieren und zu beurteilen und dabei das Denken und Handeln der verschiedenen Akteur:innen und Gruppen dezidiert aus ihrer Perspektive in den Blick zu nehmen.
Was sich hinsichtlich der Vergangenheit bewährt, trägt aber auch heute. Auch jetzt sind Menschen in ihren Verhältnissen verflochten und handeln vor dem Hintergrund ihrer Logiken. Diese zu analysieren und zu reflektieren sowie entsprechende Schlüsse zu ziehen, um neue Lösungen in Betracht zu ziehen, die sich ins System einfügen oder selbiges verändern können, kann Beschäftigung mit Geschichte lehren.
Prof. Dr. theol. Ines Weber ist Professorin für Kirchengeschichte und Patrologie an der Katholischen Privat-Universität Linz (Österreich). Nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau studierte sie Katholische Theologie und Chemie für das Lehramt. Sie ist zudem Leiterin des Drittmittelprojektes »gute gesellschaft. Persönlichkeitsbildung« und als Dozentin und Trainerin im Bereich der Persönlichkeitsbildung sowie der Schul- und Hochschuldidaktik tätig.
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Ines Weber (14. Juni 2022). Gleichheit in Beziehungen leben – Ehe (und Sexualität) im Mittelalter. Kontrapunkte. Abgerufen am 13. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/qmbe