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Frauen mit gleichen Rechten? Ja, auch in der Kirche

Collage

Entwicklung, also Transformation hin zu humaneren, auch ökonomisch tragfähigeren (und, so sei ergänzt, ökologisch nachhaltigen) Lebensverhältnissen setzt nach Einsichten des Entwicklungsökonomen Jochen Röpke (mindestens) zweierlei voraus: Handlungsfreiheit und Handlungskompetenz möglichst vieler relevanter Akteure. Für die Förderung (klein)bäuerlicher Landwirte im globalen Süden sind beide Bedingungen unmittelbar plausibel: Jene brauchen Zugangsrechte zu Land, Wasser, Saatgut und landwirtschaftlichen Geräten sowie eine gediegene Ausbildung in angepassten Techniken und Verfahren agrarischer Produktion. Lässt sich dieser entwicklungspolitische Anstoß mutatis mutandis auch auf andere gesellschaftliche Bereiche übertragen, z. B. auf die Weitergabe und Verkündigung des religiösen Glaubens und damit auf die Vitalität des religiösen Feldes? Bei einer solchen Übertragung ist gewiss insofern mit Vorsicht zu operieren, weil Religion eine eigene Wert- und Handlungssphäre darstellt, deren „Logik“ sich von Logiken anderer Sphären (z. B. Politik oder Wirtschaft) unterscheidet und von diesen auch nicht fremdbestimmt werden darf. Gleichwohl stellen die institutionellen Ausdrucksformen von Religion, konkret: religiöse Gemeinschaften oder Kirchen, jeweils auch soziale Gebilde dar, die, wie Einrichtungen anderer gesellschaftlicher Felder auch, ebenfalls von gewissen Werten, Regeln und Sanktionen bestimmt sind. Bewohnt und „bespielt“ werden religiöse und andere soziale Gebilde ohnehin von denselben Menschen.

Denkt man die beiden genannten Entwicklungsbedingungen für die katholische Kirche durch, dann fällt auf, dass es zwar sehr vielfältige, auch formell verfasste Handlungsrechte für kirchlich relevante Akteure aller Art gibt (z. B. Eltern, Katechetinnen und Katecheten, Religionslehrerinnen und Religionslehrer, diakonisch und administrativ tätige Personen, Gemeinde- und Pastoralassistentinnen und -assistenten, geweihte Jungfrauen und Ordenschrist*innen). Der sogenannte ordo, das Weihesakrament, ist aber auf zwei nur Männern vorbehaltene Stände (Diakon und Priester) begrenzt, und die volle, letztlich entscheidende Handlungsmacht in der Kirche ist faktisch auf geweihte Priester (Priester, Bischöfe, Papst) beschränkt. Die Dimension der Handlungskompetenz ist auf das kirchlich-religiöse Feld so zu übertragen, dass sie je nach Aktionsfeld idealerweise ein ganzes Bündel von „Fähigkeiten“ meint: Persönliche Integrität und Dienstbereitschaft, eine adäquate Vor- oder Ausbildung (z. B. ganzheitliches religiöses „Wissen“, sozialarbeiterische oder administrative Ausbildung oder das Studium der Religionspädagogik oder Theologie) sowie die Pflege eines authentischen geistlichen Lebens. Die Anforderungen an fruchtbar wirkende christliche und kirchliche Akteur*innen sind somit sehr anspruchsvoll. Diese sind in ihrem Sein und Wirken den (Klein-)Bäuerinnen und (Klein-)Bauern insofern ähnlich, als kirchlich-religiöse Akteur*innen wie jene keine ursprünglichen Produzenten sind: Im Falle von Bäuerinnen und Bauern sind dies nämlich Pflanzen und Tiere, im Falle fruchtbarer (Kirchen-)Christen ist es jene ursprüngliche Quelle allen Seins, die „alles in allen bewirkt“ (1 Kor 12,6). Volle, „fruchtbare“ Handlungskompetenz im christlichen Sinn meint somit wesentlich jenes innige Mitwirken mit dem dreifaltigen Gott, welches das Johannesevangelium als „in mir [Christus] bleiben“ (Joh 15,5) umschreibt und die Apostelgeschichte auf die kühne Formel „der Heilige Geist und wir“ (Apg 15,28) bringt.

Nun besteht aber zwischen den so (skizzenhaft) umschriebenen kirchlich-religiösen Handlungsrechten und Handlungskompetenzen im „westlichen“ Kultur- und Gesellschaftsraum ein für die Zukunft von Religion und Kirche fataler, geradezu letaler wechselseitiger Zusammenhang: Potenzielle Akteure, insbesondere Akteurinnen (!) des religiös-kirchlichen Lebens ziehen sich zurück, d. h. namentlich selbstbewusste junge Frauen, Mütter und selbst jahrzehntelang kirchentreue ältere Frauen treten in Deutschland zu Tausenden pro Jahr aus der Kirche aus, rebellieren gegen den Ausschluss der Frauen von der Diakonen- und Priesterweihe, raten ihren Söhnen vom Priesterberuf ab oder ergreifen selbst keine geistlichen Berufe, und geben damit oftmals auch die Entwicklung religiös-kirchlicher Handlungskompetenzen, d.h. die religiöse und kirchliche Praxis, ganz oder mindestens in bisheriger kirchlicher Form auf. Denn ausgehend von ihrem kulturellen Vorverständnis gleicher (Menschen-)Rechte für alle und von ihrer Alltagserfahrung (grundsätzlich) gleicher Handlungsrechte für Frauen und Männer Frau in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur halten sie den Ausschluss der Frauen vom Priesteramt für unvereinbar mit ihrem christlichen Gottesbild („Gott ist Liebe“; 1 Joh 4,8.16) und sehen, namentlich wenn sie Frauen sind, keine ihnen gemäßen Handlungsrechte in der katholischen Kirche. In der Initiative „Maria 2.0“ wird dieser Unmut hörbar. Umgekehrt begründen – auch höchste – kirchliche Amtsträger den Weihevorbehalt für Männer immer wieder mit Argumenten, die hermeneutisch, exegetisch, historisch und theologisch die Standards zeitgemäßer Wissenschaft in vielerlei Hinsicht unterbieten1, und mitunter im Stil einer Machtattitüde, der aus jesuanischer Perspektive fragwürdig erscheint: Jesus warnt seine – mit Autorität ausgestatteten – Jünger mehrfach ausdrücklich vor dem Missbrauch ihrer Macht (Mk 10,42-45; 9,33-37). Auch hat er Gelähmte (Mk 2,1-12; Mt 8,5-13;11,5; 21,14; Joh 5,1-18) bzw. den „Mann mit einer verdorrten Hand“ selbst auf eigene Todesgefahr hin (Mk 3,1-6) von der Lähmung geheilt. Nirgendwo hat er irgendwelchen Menschen oder gar seinen eigenen Jüngern eine Selbstlähmung verordnet, wie dies Johannes Paul II. mit seiner definitiv gemeinten Aussage zu tun beabsichtigte, die Kirche habe „keinerlei Vollmacht, Frauen die Priesterweihe zu spenden“2.

Einsichten dieser Art mögen Staunen, Nachdenklichkeit und Empörung auslösen. Damit aber wirkliche (Auf-)Lösungen dieser verfestigten, religiös und human schädlichen Ämter- und Akteurskonstellationen in der Kirche wirksam werden, braucht es erfahrungsnähere Anstöße:
(1.) dass männliche Amtsträger der katholischen Kirche ernsthaft Begegnungen mit Frauen suchen und ihnen zuhören, die unter dem Ausschluss ihresgleichen von kirchlichen Ämtern schmerzlich leiden;
(2.) dass Frauen (und sie unterstützende Männer) kraft ihrer Tauf- und Firmgnade und kraft des damit „in“ sie ausgegossenen heiligen Geistes (Röm 5,5; 8,15) freimütig daran gehen, „von selbst“ (Mk 4,28) ihren Talenten und Geistesgaben gemäß als Glieder der Kirche zu wirken und dabei neue Freiräume in frischen und fruchtbaren Formen, Diensten und Ämtern der Verkündigung, des Dienens und Betens zu eröffnen. „Schaut beim Klagen nicht immer nach oben! Schaut nach vorne und zieht neue Furchen!“ (Vgl. Lk 9,62.)

Michael Hainz
Br. Michael Hainz S.J., Jesuit seit 1973, Dr. rer. soc, bacc. phil,
Privatdozent für Religionssoziologie an der theologischen Fakultät der
Universität Leipzig, Seelsorger für Geflüchtete beim Jesuiten-Flüchtlingsdienst und
zertifizierter Pilgerbegleiter.

1 Gemeinsam mit einem weiblich-männlich gemischten Team bereitet der Autor einen theologischen Aufsatz vor, der diese Argumentationsschwächen und ihre Überwindung aufweisen wird.

2 Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe („Ordinatio sacerdotalis“), Rom, 22.5.1994.

Collage: Stefan Weigand – Foto: © mimagephotography shutterstock.com


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gastbeitrag (6. Juli 2020). Frauen mit gleichen Rechten? Ja, auch in der Kirche. Kontrapunkte. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/qm7m


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