Isoliert in Endlosquarantäne – Corona und Geflüchtetenunterkünfte in Bayern

Diesen Beitrag vorgelesen bekommen.
Die Coronapandemie bestimmt seit Monaten unser aller Leben. Doch wie wirkt sich die Krise auf Geflüchtete aus? Und was ist nötig, um die Verletztlichsten unter ihnen ausreichend zu schützen? Dieses Thema nimmt in den öffentlichen Diskussionen bisher keine große Rolle ein. Eine Bevölkerungsgruppe leidet in Deutschland aber besonders unter den Auswirkungen der Coronapandemie: geflüchtete Menschen, die dazu verpflichtet sind, in ANKER-Zentren oder Gemeinschaftsunterkünften zu leben.
Massenunterkünfte, in denen sich viele Menschen Zimmer und Gemeinschaftsräume teilen müssen, sind per se und schon unter „normalen“ Umständen schwierig. Fehlende Privatsphäre, Arbeitsverbote, kaum Selbstbestimmungsrechte und viele weitere Faktoren – all das macht das Leben in den Unterkünften oft schwer erträglich. Für andere Menschen mag das Zuhause ein Rückzugsraum sein – in Massenlagern ist das Gegenteil der Fall. Die Probleme, die für Geflüchtete durch die Coronapandemie entstanden, sind vielfältig. Während manche Eltern über das Homeschooling stöhnten, war es Familien, die in Geflüchtetenunterkünften leben, teils gar nicht erst möglich, ihre Kinder zu unterrichten – sprachlich, da die Eltern aufgrund der restriktiven Vorschriften beim Zugang zu Deutschkursen gar nicht helfen können, aber auch technisch, weil viele Unterkünfte nicht über W-LAN verfügen. Auf der Strecke bleiben dabei die Kinder.
Viele Menschen fühlten sich in der Zeit des Lockdowns verloren. Geflüchtete in ANKER-Zentren oder Gemeinschaftsunterkünften betraf dies aber in besonderem Maße. Plötzlich fielen jegliche Kontakte und Unterstützungen durch Ehrenamtliche weg, die Mitarbeiter*innen der Asylsozialberatungen waren teilweise nicht mehr vor Ort und die allgemeine Informationslage schlecht. Diese Situation der Ohnmacht mutet umso ungerechter an, wenn man sich die Tatsache ins Bewusstsein ruft, dass die Menschen keinesfalls freiwillig in den Unterkünften leben, sondern durch gesetzliche Vorschriften dazu gezwungen sind – unabhängig davon, ob sie die Mittel und Möglichkeiten hätten, sich eine eigene Wohnung zu nehmen. Da sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, dass diejenigen, die für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig sind, sich in ausreichendem Maße darum kümmern, dass die Betroffenen bestmöglich über die Situation aufgeklärt und ihnen gut verständliche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Mit Aushängen in verschiedenen Sprachen ist es hier nicht getan. So wurden Geflüchtete in einer Gemeinschaftsunterkunft in Landsberg am Lech durch einen Aushang in Panik versetzt, der bei Nichtbefolgen der Ausgangssperre mit einem Bußgeld von 25.000,- € respektive zwei Jahren Haft drohte. Ausführlichere Erklärungen oder Begründungen: Fehlanzeige.
Eine Unterkunft in Augsburg wurde gar unter Quarantäne gestellt, ohne die Bewohner*innen überhaupt darüber zu informieren. Dass es in Folge dessen zu Missfallensbekundungen kam, ist nicht verwunderlich.
Ein weiteres Problem: Wie sollen Menschen Abstand halten, wenn sie zu viert, zu sechst oder zu acht in einem Zimmer schlafen, sich Sanitärräume mit dem ganzen Stockwerk und eine Kantine mit hunderten Anderen teilen müssen? Die Antwort: gar nicht! Es ist schlicht unmöglich. Deswegen wurden schon früh Forderungen, z.B. vom Bayerischen Flüchtlingsrat, laut, Unterkünfte zu entzerren und etwa auch Hotels oder Jugendherbergen zu nutzen, die coronabedingt sowieso leer standen. Wenig davon wurde tatsächlich umgesetzt. Im Gegenteil: Im Behördenzentrum Augsburg wurden laut Berichten eines Betroffenen sogar weiterhin 30 bis 40 Personen in einem einzelnen Schlafsaal untergebracht. Auch gibt es zahlreiche Berichte aus verschiedenen Unterkünften von fehlenden Hygieneprodukten wie Seife oder Desinfektionsmittel, mangelhafter Aufklärung und Information der Geflüchteten und ungenügendem Schutz von besonders vulnerablen Personen. Wo auf der einen Seite medial dazu aufgerufen wurde, vor allem auf die Verletzlichsten unter uns zu achten, scheint dieses Schutzgebot auf der anderen Seite nicht für alle Betroffenen zu gelten. Weiterhin mussten und müssen Menschen mit Vorerkrankungen in Massenunterkünften leben und erhalten dort nicht einmal ein Einzelzimmer, das ihnen wenigstens ein Mindestmaß an Schutz gewähren könnte.
Und was passiert, wenn der Fall der Fälle eintritt und das Virus in die Unterkunft gelangt? Ein Extrembeispiel stellt das ANKER-Zentrum in Geldersheim bei Schweinfurt dar. Dort sind derzeit rund 600 Personen auf dem Gelände einer ehemaligen Kaserne untergebracht. Als Ende März bekannt wurde, dass sich Bewohner*innen der Einrichtung mit dem Coronavirus infiziert hatten, wurde die komplette Unterkunft unter Quarantäne gestellt. Innerhalb des ANKER-Zentrums wurde eine Isolierstation sowie ein eigener Trakt für vulnerable Personen eingerichtet. Was folgte, war eine Kettenquarantäne. Die Durchseuchung der Bewohner*innen scheint hier wissentlich in Kauf genommen worden zu sein. So lange noch neue Infektionen auftraten, wurde die Schließung immer weiter verlängert, am Ende waren es acht Wochen. In dieser Zeit kam es auch zu einem Todesfall. Ein Mann mit massiven Vorerkrankungen – die den Behörden bekannt waren – starb an den Folgen seiner Infektion mit Sars-Cov-2. Dieser Todesfall hätte verhindert werden können, wären die besonders vulnerablen Personen direkt bei Bekanntwerden der ersten Infektion in der Unterkunft an einen anderen Ort verlegt worden anstatt sie einfach nur innerhalb des Lagers zu isolieren.
Auch mehrere Unterkünfte in Regensburg waren von Infektionen und dadurch bedingten Quarantänesituationen betroffen. Dort wurde etwa eine komplette Gemeinschaftsunterkunft geräumt, um Raum für Infizierte zur Verfügung zu stellen. Das hatte aber zur Folge, dass die übrigen Unterkünfte wieder viel zu dicht belegt waren. In einer davon waren letztlich sogar positiv Getestete mit Personen untergebracht, deren Testergebnis noch ausstand, während die zuvor geräumte Unterkunft zunächst überhaupt nicht mehr genutzt wurde.
Aufgrund der Bedingungen in ANKER-Zentren und Gemeinschaftsunterkünften und der Unmöglichkeit, den Bewohner*innen ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewähren, hat der Bayerische Flüchtlingsrat bereits im April Strafanzeige gegen die Bayerische Staatsregierung sowie die Bezirksregierungen wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz gestellt. Nachdem dieses im Sommer geändert wurde und einige Tatbestände nun nicht mehr strafbar sind, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wurde das Verfahren eingestellt und an die verantwortlichen Behörden vor Ort gegeben. Erstaunlich ist hier aber, dass diesen anscheinend nichts darüber bekannt ist und die Anzeige somit wohl im Sande verlaufen wird.
Dass die Kritik an der Lagerunterbringung von Geflüchteten berechtigt ist, bestätigt auch eine Studie der Universität Bielefeld. Sammelunterkünfte seien besonders gefährdet, zu Hotspots für Corona-Infektionen zu werden. Ist das Virus einmal in der Unterkunft angekommen, sei das Infektionsrisiko für alle Bewohner*innen mit 17 % als hoch einzustufen. Betroffene Unterkünfte unter Kollektivquarantäne zu stellen sei die falsche Reaktion, verschlechtere die Situation noch und sei „ausnahmslos zu vermeiden“. Die Forscher*innen kommen zu dem Schluss: „Die Unterbringung von Geflüchteten sollte grundsätzlich coronaschutzkonform erfolgen, d.h. möglichst dezentral bzw. bei zentralen Einrichtungen möglichst in Einzelunterbringung in kleinen Wohneinheiten, damit bei Auftreten eines Falls eine rasche Ausbreitung vermieden wird und eine adäquate Kontaktnachverfolgung möglich ist.“
Während der Sommermonate hat sich die Lage zwar etwas entspannt, aber die Situation der Unsicherheit bleibt. Mit massiv steigenden Infektionszahlen und dem Beginn der „zweiten Welle“ steigt nun auch wieder das Risiko für die Geflüchteten, sich plötzlich in einer Situation von Endlosquarantäne zu befinden. Zahlreiche Unterkünfte sind bereits betroffen und es ist zu erwarten, dass in den nächsten Wochen viele weitere dazukommen. Beratungen sind so nur noch schwer bis gar nicht durchführbar, Angebote über E-Mail oder Telefon stellen eine große Hürde für Geflüchtete dar. In den ANKER-Zentren sind die Rechtsantragsstellen teilweise geschlossen. Solange dies der Fall ist, sollte zumindest die Zusendung von (Negativ-)Bescheiden ausgesetzt werden, da andernfalls kein ausreichender Rechtsschutz gewährt werden kann. Auch die Entzerrung der Unterkünfte muss unter diesen Umständen noch weiter vorangetrieben werden, Einzelzimmer für alleinstehende Personen und so wenige Menschen wie möglich für ein Badezimmer sind unerlässlich. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich das Virus dort besonders schnell ausbreiten kann, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben. Deshalb ist davon auszugehen, dass sich die Fälle von Geflüchtetenunterkünften in Quarantäne in den Wintermonaten häufen werden, wenn nicht entschlossen gehandelt wird.
Franziska Sauer hat European Studies studiert und arbeitet seit Januar 2019 beim Bayerischen Flüchtlingsrat. Dort beschäftigt sie sich vor allem mit den bayerischen ANKER-Zentren und der daraus entstehenden Problematik. (Foto: Gina Bolle)
Der Bayerische Flüchtlingsrat ist eine Menschenrechtsorganisation, die sich für die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen stark macht.
Der Artikel erschien in leicht veränderter Form in der Roten Hilfe Zeitung (04/2020).
Titelbild von Matthias Weinzierl.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Franziska Sauer (3. November 2020). Isoliert in Endlosquarantäne – Corona und Geflüchtetenunterkünfte in Bayern. Kontrapunkte. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/qm87